Fachanwalt für Erbrecht Gernot Frietzsche, geboren am 05.01.1966 ist seit 1995 Rechtsanwalt und unterhält eine Kanzlei in Darmstadt und in Rodgau. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat er sich auf ausgesuchte Rechtsgebiete, nämlich auf Erbrecht und Arbeitsrecht spezialisiert.
Er ist Fachanwalt für Erbrecht und auch für Arbeitsrecht (www.arbeitsrecht-darmstadt.com) und ausschließlich in diesen beiden Rechtsgebieten tätig.
Fachanwalt für Erbrecht Gernot Frietzsche ist in allen Bereichen des Erbrechts bundesweit sowohl beratend als auch gerichtlich tätig. Zu seinen Mandanten zählen Privatpersonen bei allen erbrechtlichen Fragen und Problematiken. Auch vertritt er Unternehmer in ihren erbrechtlichen Belangen, wenn diese ihre Unternehmensnachfolge auf die maßgeblichen Gesellschaftsverträge abgestimmt regeln und gestalten wollen.
Viele Anwälte und auch Gerichte haben Scheu vor Erbrecht; Spezialisten sind damit klar im Vorteil
Gernot Frietzsche, Fachanwalt für Erbrecht
Er übernimmt selbst Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften und berät auch in Fällen überschuldeter Nachlässe und Fragen der Haftungsbegrenzung auf den Nachlass.
Auch die umfassende Interessenvertretung von Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern gehört zu seinen täglichen Aufgaben.
Ein starkes Netzwerk
Wenn Mandanten Fragen oder Probleme in Rechtsgebieten haben, die wir nicht zu unseren Schwerpunkten zählen, können wir spezialisierte Kollegen empfehlen, mit denen wir dauerhaft kooperieren und von denen wir wissen, dass sie ihre Tätigkeit mit dem gleichen Selbstverständnis ausüben, wie wir.
Darüber hinaus arbeiten wir mit Steuerberatern und Sachverständigen für das Immobilienwesen zusammen, so dass wir über diese Partner ein umfassendes Dienstleistungsspektrum anbieten können.